Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf sämtliche Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen, die von MAN VA TO durchgeführt werden.
1.1. Die AGB dienen dazu, bestimmte Aspekte des Auftragsverhältnisses zu regeln und zu klären. Dabei richtet sich der Inhalt des einzelnen Auftrags nach den festgelegten AGB des Auftragnehmers. Es wurde vereinbart, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Auftragnehmers gültig sind und die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers keine Anwendung finden. Abweichende Vereinbarungen von diesen AGB müssen schriftlich festgehalten und explizit gekennzeichnet sein. Falls die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen haben, haben diese Vorrang vor den vorliegenden AGB.
2.1. Der Vertrag wird durch schriftliche oder elektronische Bestätigung des Angebots oder durch Zusendung des Auftrags bzw. nach einer Teilzahlung in Höhe von 20 % abgeschlossen.
3.1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass den Fotografen alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche, etc.).
3.2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass an den jeweiligen Standorten das Fotografieren erlaubt ist. Durch Fotografierverbote gegebenenfalls entstehende Wartezeiten des Auftragnehmers zählen als Arbeitszeit.
3.3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Fotos dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Fotografen unterliegen. Reklamationen oder Beanstandungen bezüglich der künstlerischen Gestaltung, des Aufnahmeortes und der verwendeten fotografischen Techniken seitens des Fotografen sind daher nicht möglich. Jegliche nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers erfordern eine separate Vereinbarung und werden gesondert in Rechnung gestellt.
4.1. Der Auftragnehmer schuldet die angebotenen Leistungen persönlich. Subunternehmer werden nicht beschäftigt. Der Auftragnehmer ist als Einzelfotograf oder zu zweit ohne Mitarbeiter tätig.
4.2. Der Auftragnehmer fotografiert im Rahmen der Hochzeitsveranstaltung/Veranstaltung des Auftraggebers im vertraglich vereinbarten Umfang. Der Auftraggeber kann an diesem Tag weitere Stunden in Auftrag geben.
4.3. Der Auftragnehmer schuldet die Anfertigung der Fotos in einem gängigen Dateiformat (z.B. JPEG). Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Dateien im RAW-Format. Es kann aber gesondert eine Vereinbarung gegen Aufpreis geben.
4.4. Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber binnen drei bis vier Wochen nach Ende der Veranstaltung die Fotos. Für besonders aufwändige Zusatzprodukte (z.B. Hochzeitsalben) wird ein gesonderter Übergabetermin nach individuellem Aufwand vereinbart.
5.1. Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten (wie z.B. Reisekosten) werden gesondert abgesprochen und vom Auftraggeber getragen.
5.2. Überschreitet die tatsächliche Arbeitszeit den vereinbarten Abrechnungszeitraum, wird der zusätzliche Zeitaufwand je angefangene halbe Stunde bzw. 80 € je anfallende Stunde abgerechnet.
5.3. Bei Vertragsschluss wird eine erste Zahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises berechnet, die innerhalb von 7 Tagen vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses fällig wird. Insoweit ist der Auftraggeber zur Vorauszahlung verpflichtet. Maßgeblich für die fristgerechte Zahlung ist der Eingang des Betrags auf dem Konto des Auftragnehmers.
5.4. Die verbleibende Vergütung wird fällig, sobald die Fotos vom Auftragnehmer an den Auftraggeber übergeben wurden. Es wird keine separate Rechnung ausgestellt. Die Zahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach der Übergabe der Fotos fällig. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die gelieferten Fotos Eigentum des Auftragnehmers.
5.5. An- und Abreisen des Auftragnehmers erfolgen jeweils von Bonn aus. Die Anfahrt im Umkreis von 35 km von Bonn wird, soweit vertraglich nicht anders vereinbart, nicht berechnet. Übersteigt die An- und Abreise den zuvor vereinbarten Umfang, werden über die vorstehende Differenz hinaus folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem km 0,40 EUR. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung in Rechnung gestellt.
5.6. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Essen und Getränke während der Reportage werden dem Auftragnehmer unentgeltlich in angemessenem Umfang zur Verfügung gestellt.
6.1. Im Falle einer Kündigung aufgrund der Ausübung gesetzlicher Kündigungsrechte durch eine der Parteien gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
6.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber gegen diesen einen Schadensersatzanspruch in Höhe der unter Ziffer 5.3 dieser Vereinbarung bezifferten Anteile an der vereinbarten Vergütung geltend zu machen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass dem Auftragnehmer ein geringerer Schaden oder gar kein Schaden entstanden ist oder dass dieser die Kündigung zu vertreten hat.
6.4. Kündigt der Auftraggeber vor Veranstaltungsdatum, sind zusätzlich zur bereits geleisteten Anzahlung weitere 20 % des vereinbarten Honorars fällig.
6.5. Können die Auftragnehmer wegen Krankheit oder eines Umstandes, den dieser zu verschulden hat, den Auftrag nicht durchführen, wird dem Auftraggeber die Anzahlung erstattet. Die Auftragnehmer verpflichten sich gegenüber dem Auftraggeber, bei der Suche eines geeigneten Ersatzes behilflich zu sein. 6.6. Das Recht des Verbrauchers zum Widerruf bleibt hiervon unberührt.
7.1. Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben die Fotos im Eigentum des Auftragnehmers.
7.2. Der Auftraggeber erwirbt an den Fotos einfache Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
7.3. Der Auftragnehmer trifft die Auswahl der Fotos. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf alle Fotos. Es kann jedoch gesondert eine Vereinbarung getroffen werden.
7.4. Der Auftragnehmer darf die Fotos, auf denen ausschließlich der Auftraggeber abgebildet ist, im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. Homepage, Blog, Social Media etc.).
7.5. Der Auftraggeber darf der Verwendung der Fotos durch den Auftragnehmer im Rahmen der Eigenwerbung widersprechen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich dadurch, von der Nutzung im Rahmen der Eigenwerbung abzusehen.
7.6. Andere Dienstleister wie z.B. Visagisten, Dekorateure, Hochzeitsplaner, etc. dürfen Fotos nur nach Freigabe durch den Auftragnehmer verwenden.
8.1. Der Auftragnehmer haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
8.2. In sonstigen Fällen haftet der Auftragnehmer – soweit in Ziffer
8.3 dieser AGB nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht). In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 8.3 dieser AGB ausgeschlossen. 8.3. Soweit der Auftragnehmer gemäß Ziffer 8.1 dieser AGB dem Grunde nach haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die dieser bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Leistungsgegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Leistungsgegenstands typischerweise zu erwarten sind.
8.4. Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Ziffern 8.1 bis 8.3 dieser AGB unberührt.
8.5. Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.
9.1. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur gegen rechtskräftig festgestellte oder unbestrittene Forderungen gegen die Auftragnehmer berechtigt. Dies gilt auch für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.
9.2. Die Abtretung von Ansprüchen gegen die Auftragnehmer an Dritte ist nur mit deren schriftlicher Zustimmung möglich.
10.1. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.
11.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
2.1. Ereignisse höherer Gewalt, die die Vertragserfüllung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen die Vertragsparteien, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung sowie einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Höhere Gewalt umfasst alle von außen kommenden, unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignisse, wie Naturkatastrophen, Krieg, Streiks, unvorhersehbare behördliche Maßnahmen und ähnliche Ereignisse.
12.2. Jede Partei ist verpflichtet, die andere Partei unverzüglich über das Eintreten eines solchen Ereignisses zu informieren.
13.1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Jedes Bild sollte die Einzigartigkeit eures ganz besonderen Tages wiedergeben…